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Sachverhalte L+L bei DATEV kennzeichnen steuerlich relevante Geschäftsvorfälle im Zusammenhang mit Lieferungen und Leistungen, insbesondere bei Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens (§ 13 b UStG). Sie werden in Verbindung mit bestimmten Steuerschlüsseln verwendet, um die korrekte Verarbeitung in der Finanzbuchhaltung und Umsatzsteuer-Voranmeldung sicherzustellen. Die an dieser Stelle gezeigte Tabelle nimmt die betreffenden Steuerschlüssel und die zugehörigen Sachverhaltnummern auf; die Nummern der Sachverhalte werden häufig von DATEV-Betreuern oder Steuerberatern bereitgestellt.

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