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Abb. 002

Abb. 002

 

 

EFB 221:

 

Abb. 003

Abb. 003

 

1.Die in der Kalkulation verwendeten EKTs werden den nachfolgenden Kategorien zugeordnet:

  - Lohn, Material, Geräte, Sonstiges und Nachunternehmerleistungen

 

2.Hier werden die Prozentwerte der Lohn-Zusatzkosten und Lohn-Nebenkosten vorgegeben.

   Die restlichen Lohnzuschläge ergeben automatisch den "Zuschlag auf Kalkulationslohn", so dass der Verrechnungslohn (VL) immer mit dem aus den Summen zurückgerechneten Betrag übereinstimmt.

 

 

Abb. 004

Abb. 004

 

Die Verteilung der Zuschläge der EKTs auf die Kategorien (BGK, AGK, W&G) erfolgt über Verhältniszahlen. Dies sind nicht notwendigerweise Prozentwerte.

 

Es funktioniert wie folgt:

Die jeweilige Zuschlagssumme (ZSUM) wird durch die Summe der Verhältniszahlen (im Beispiel immer 9+15+3 = 27) geteilt und in diesem Verhältnis auf die Kategorien zugeordnet.

 

D.h. hier:

BGK =   9/27 * ZSUM

AGK = 15/27 * ZSUM

W&G =  3/27 * ZSUM

 

 

EFB 222:

 

Abb. 005

Abb. 005

 

1.Hier muss die Aufschlüsselung der BGK auf die Anteile angegeben werden. Die Summe sollte 100% betragen.

 

2.Falls die Kosten aus Umlagepositionen als "Sonstige Kosten" ausgewiesen werden sollen, dann kann dies hier festgelegt werden.

Ebenso ein (fiktiver) Zuschlag auf die ermittelten "Sonstigen Kosten", der aus deren Summe herausgerechnet (!!) wird.