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Gefahrenklassen der Berufsgenossenschaften sollen eine risikogerechte Beitragsverteilung unter den unterschiedlichen Gewerbezweigen sicherstellen. Die Berufsgenossenschaften sind gesetzlich verpflichtet, einen Gefahrtarif aufzustellen und diesen in gewissen Abständen zu überprüfen. Bei der Aufstellung werden Betriebe, die sich technologisch und hinsichtlich ihrer Gefährdungsrisiken gleichen, zu Gewerbezweigen, gegebenenfalls mehrere Gewerbezweige zu einer Gefahrtarifstelle zusammengefasst. Für jede Gefahrtarifstelle wird eine Gefahrklasse definiert und errechnet. Für die Erfassung und Verwaltung dieser Gefahrenklassen steht der hier beschriebene Editor zur Verfügung.
Jede Gefahrenklasse erhält eine Nummer; selbst bestimmte Nummernkreise helfen dabei, die Daten inhaltlich zu strukturieren. Für die Eingabe des Namens steht je Eintrag an dieser Stelle Raum für 30 Zeichen zur Verfügung. Das Feld Klasse nimmt die Bezeichnung der Gefahrenklasse, das Feld Satz den jeweiligen Beitragssatz auf.

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